Kastenwesen.ZUR VOLKSKUNDE. XLVII heit
eines
weiblichen
Familienmitglieds
und
(wenigstens
in
der
Regel)
wegen
des
Verkehrs
mit
Frauen
aus
einer
niedrigeren
Kaste
oder
aus
einem
fremden
gleichbedeutend
mit
lebenslänglicher
Verbannung
aus
der
Heimat.
Wer
aus
seiner
Kaste
Gegenden
von
seinen
nächsten
Angehörigen
verlassen
und
hat
kaum
die
Möglichkeit,
die
nötigsten
Bedürfnisse
des
Lebens
zu
befrie-
digen;
denn
Niemand
darf
sein
Haus
betreten,
und
auf
dem
Lande
verweigern
die
Handwerker
ein
Unglücklicher
von
keiner
anderen
Kaste
ihm
nur
die
Möglichkeit,
wenn
er
die
Kraft
hat,
sein
ganzes
Leben
auf
eine
neue
Grundlage
zu
stellen,
zum
Christentum
oder
zum
Islam
überzutreten.
Dieser
Schritt
aber
wird
durch
die
eingewur-
zelten
Anschauungen,
durch
die
Lebensgewohnheit
und
die
religiöse
Überzeugung
in
der
Regel
unmöglich
gemacht.
Für
die
meisten
Vergehen
gegen
die
Kastengesetze
gibt
es
freilich
Sühnen;
da
diese
jedoch
hauptsächlich
in
einem
der
Kaste
großartigen
Geschenken
bestehen,
die
den
ortsangehörigen
Mitglie-
dern
der
Kaste
wieder
Aufnahme
zu
finden.
Was
für
eine
ungeheure
Bedeutung
die
Religion
für
das
Leben
des
indischen
die
gewaltige
Menge
der
heiligen
Stätten
und
der
dort
beständig
geübte
Kultus.
Die
Städte
der
Hindus
Götterbildern,
Altären
und
Symbolen,
das
Land
von
heiligen
Bäu-
men,
kleinen
Kapellen,
Steinhaufen
und
anderen
Dingen,
die
reli-
giöse
Bedeutung
haben.
Wer
sich
für
das
geistige
Leben
Indiens
interessiert,
der
muß
vor
allem
über
die
Religion,
die
durchweg
die
leitende
Rolle
spielt,
Bescheid
wissen.
Da
die
heute
herrschenden
Religionsformen
meist
aus
alter
Zeit
stammen
und
nur
aus
dem
Zusammenhang
heraus
verständlich
sind,
in
den
sie
hineingehören,
so
ist
hier
ein
kurzer
Abriß
der
indischen
Religionsgeschichte
erforderlich.
Zunächst
aber
muß
ein
Wort
über
die
fremden
zählung
von
1911
leben
3876000
Christen
½
Million
Europäer
gesamten
christlichen
Mohammedaner
gesagt,
100100,
Juden
lebender.
Die
geringe
Zahl
der
Juden
Wege
und
fast
gar
nicht
durch
Einwanderung
vermehren,
wird
da-
rauf
zurückgeführt,
daß
das
Land
wegen
seiner
schlauen
handel-
treibenden
Rassen
kraft
für
ausländische
Von
den
einheimischen
unter
Einrechnung
der
Sikhs