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Kastenwesen.ZUR VOLKSKUNDE. XLVII heit eines weiblichen Familienmitglieds und (wenigstens in der
Regel) wegen des Verkehrs mit Frauen aus einer niedrigeren Kaste
oder aus einem fremden Volke. In vielen Fällen ist diese Strafe
gleichbedeutend mit lebenslänglicher Verbannung aus der Heimat.
Wer aus seiner Kaste ausgestoßen ist, wird in strenggläubigen
Gegenden von seinen nächsten Angehörigen verlassen und hat kaum
die Möglichkeit, die nötigsten Bedürfnisse des Lebens zu befrie-
digen
; denn Niemand darf sein Haus betreten, und auf dem Lande
verweigern die Handwerker ihm ihre Dienste. Auch wird solch
ein Unglücklicher von keiner anderen Kaste aufgenommen; es bleibt
ihm nur die Möglichkeit, wenn er die Kraft hat, sein ganzes Leben
auf eine neue Grundlage zu stellen, zum Christentum oder zum
Islam überzutreten. Dieser Schritt aber wird durch die eingewur-
zelten
Anschauungen, durch die Lebensgewohnheit und die religiöse
Überzeugung in der Regel unmöglich gemacht. Für die meisten
Vergehen gegen die Kastengesetze gibt es freilich Sühnen; da diese
jedoch hauptsächlich in einem der Kaste zu gebenden Fest und in
großartigen Geschenken bestehen, die den ortsangehörigen Mitglie-
dern
der Kaste zu machen sind, so können nur Wohlhabende hoffen,
wieder Aufnahme zu finden.

Was für eine ungeheure Bedeutung die Religion für das Leben
des indischen Volkes noch heute hat, das zeigt dem Reisenden schon
die gewaltige Menge der heiligen Stätten und der dort beständig
geübte Kultus. Die Städte der Hindus wimmeln von Tempeln,
Götterbildern, Altären und Symbolen, das Land von heiligen Bäu-
men
, kleinen Kapellen, Steinhaufen und anderen Dingen, die reli-
giöse
Bedeutung haben. Wer sich für das geistige Leben Indiens
interessiert, der muß vor allem über die Religion, die durchweg die
leitende Rolle spielt, Bescheid wissen.

Da die heute herrschenden Religionsformen meist aus alter Zeit
stammen und nur aus dem Zusammenhang heraus verständlich sind,
in den sie hineingehören, so ist hier ein kurzer Abriß der indischen
Religionsgeschichte erforderlich. Zunächst aber muß ein Wort über
die fremden Religionen in Indien bemerkt werden. Nach der Volks-
zählung
von 1911 leben 3876000 Christen in Indien, von denen
½ Million Europäer und Eurasier (Mischlinge) sind; fast der
gesamten christlichen Bevölkerung fällt auf die Provinz Madras.
Mohammedaner wurden 66623000 gezählt, Parsen, wie schon
gesagt, 100100, Juden nur 21000, einschließlich 3000 in Aden
lebender. Die geringe Zahl der Juden, die sich nur auf natürlichem
Wege und fast gar nicht durch Einwanderung vermehren, wird da-
rauf
zurückgeführt, daß das Land wegen seiner schlauen handel-
treibenden
Rassen und der niedrigen Arbeitslöhne wenig Anziehungs-
kraft
für ausländische Juden besitzt.

Von den einheimischen Religionen zählt der Brahmanismus,
unter Einrechnung der Sikhs, 220600000 Bekenner. Buddhisten